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21.03.23 –
Wir Grünen haben uns immer zu einer städtebaulichen Entwicklung des Gebietes rund um die
Löhnberger Mühle bekannt und stehen einer solchen auch weiterhin posi>v gegenüber. Dennoch
werden wir dem Aufstellungsbeschluss in seiner jetzigen Form nicht zus>mmen. Hierfür haben wir
gute Gründe:
1) Verkauf des „Zipfels“
Der Ausweisung von Bauland im Bereich der Kläranlage kann nicht zuges>mmt werden. Obwohl wir
dies sowohl dem Oberbürgermeister wie auch dem ProjekLräger CG Elementum wiederholt
mitgeteilt haben, findet sich dieser AbschniL nach wie vor in den Planungen wieder. Eine
Umwandlung von Bauland kommt hier für uns nicht in Frage, da zukünQig ggf. noch weitere
Reinigungsstufen erforderlich werden, deren Umfang und Flächenverbrauch bei Errichtung und
Betrieb z.Z. noch nicht eindeu>g beziffert werden können. Infolge des Klimawandels und den damit
verbundenen zunehmend fallenden Grundwasserpegeln müssen zudem potenzielle Betriebsflächen
auch zur Sicherung möglicher weitere Ausbaustufen vorhanden bleiben (S>chwort Uferfiltrat).
Das Argument, dass im Uferbereich und poten>ellem Überschwemmungsgebiet sowieso keine
Klärbecken gebaut werden, wissen wir. Eine Erweiterung zur Klärstufe 4 erfordert aber turmar>ge
Gebäude, außerdem könnte man auch Verwaltungsgebäude in den Bereich verlegen und notwendige
Klärbecken dorthin, wo jetzt Gebäude stehen. Unverständlich ist für uns in diesem Zusammenhang
auch, dass ein Vorschlag von uns Grünen in der Vergangenheit zu Flächenfotovoltaik auf diesem
Gebiet mit einer möglichen notwendigen Erweiterung der Kläranlage seitens der Verwaltung
abgelehnt wurde.
Betroffen gemacht, hat uns außerdem der Erfahrungsbericht eines unserer Mitglieder, der während
eines starken Hochwasserereignisses Anfang 2000 eine Wohnung über dem Restaurant Rheinterassen
bezogen haLe und von der extremen Strömung, die dort herrschte, berichtete. Der so genannte
„Zipfel“ würde 115 Wohneinheiten, laut Aussage des Investors, mehr bedeuten. Bewohner, der 115
Wohneinheiten müssten bei starken Hochwasserereignissen durch HilfskräQe aus gefährlicher
Rheinströmung evakuiert werden.
Zusammenfassend: Durch die Entwicklung des Gebiets wird die Einwohnerzahl hier weiter deutlich
steigen. Durch die Umwandlung dieser Fläche in Bauland nehmen wir uns gleichzei>g die
Möglichkeit, die Kläranlage an die Herausforderungen der ZukunQ anzupassen. Dies ist nicht sinnvoll.
2) Ausweisung von Bauland im restlichen zu überplanenden Gebiet
Der Ausweisung von Bauland kann im restlichen zu überplanenden Gebiet aus unserer Sicht nicht
zugestimmt werden, da der vom ProjekLräger vorgelegte Entwurf zunächst in folgenden Punkten
nachgebessert werden muss:
- Für das Hochwasser HQ 100 und das HQ extrem ein schlüssiges Nohallkonzept zu
Ausweichflächen für Fahrzeuge und Anwohner- Planung der infrastrukturellen Anbindung im Bezug auf Erreichbarkeit miLels verschiedener
VerkehrsmiLel unter Berücksich>gung der voraussichtlichen Einwohnerzahl
- Geplante Einrichtungen, bauliche Maßnahmen, zu begrünende bauliche Flächen und
Flächenmanagement hin zu einer 0-Emissionssiedlung
- Angaben zur Entwicklung des voraussichtlichen Bedarfs an Kitaplätzen, Schulen,
weiterführenden Schulen und rechtzei>ge Anpassung der vorhandenen Infrastruktur und
Angaben, wie dieser Bedarf gedeckt werden soll.
3) CG Elementum als Partner für Entwicklung
Wir stehen einer generellen PartnerschaQ mit einem Entwickler posi>v gegenüber. Zur Gröner-
Gruppe gehört neben CG Elementum auch die HGW, welche für die ini>ale Entwicklung und
Gestaltung der im Volksmund als „Schallschutzwand“ verschrienen Hochhäuser im Rheinquar>er
verantwortlich ist. Diese werden miLlerweile ebenfalls von CG Elementum weiter betreut. Wir haben
bereits bei der Entwicklung des Rheinquar>ers erlebt, dass es trotz städtebaulicher Verträge zu
Anpassungen kommen kann. So wurde eine Geschosserhöhung des Riegels im Nachgang vom
Stadtrat beschlossen, damals s>mmten nur wir Grünen gegen diese Erhöhung. Grundlage waren u.a.
Schallschutz- und Sichtbeziehungsgutachten. In Rücksprache mit den Anwohnern des Rheinquar>ers
und der Braubacher Straße haben wir erkannt, dass weder der Schallschutz verbessert wurde noch
die Sichtbeziehung erhalten blieb. Weiterhin wurde auf den in den ursprünglich als Grünflächen
eingezeichneten Gebieten bislang kein einziger Baum gepflanzt. Im Gegenteil, einige Grünflächen
scheinen weiter versiegelt worden zu sein. Ebenso ist auffällig, dass die in den Häusern vorhandenen
Tiefgaragen bei weitem nicht den Bedarf der Anwohner decken. Daher werden weitere Flächen
versiegelt und ein Garagenpark entlang des „Eidechsenwalls“ gebaut. Keines der Hochhäuser verfügt
über eine Fassadenbegrünung, keines über Solartechnik. Durch den Riegel stauen sich Hitze und
Schall im Rheinquar>er und in der Braubacher Straße. Wir lesen oQ von Vertretern der
Kommunalpoli>k, dass sich gemachte Fehler nicht wiederholen dürfen, haben aber nicht den
Eindruck, dass jemand die Anwohner mal nach den gemachten Fehlern gefragt und daraus seine
Schlüsse gezogen hat. Daher fragen wir weiterhin:
- Steht zu befürchten, dass weitere Flächen für Stellplätze etc. versiegelt werden? Decken die
eingezeichneten Flächen und Garagen wirklich den zu erwartenden Bedarf?
- Werden unabhängige Gutachten zu Schallschutz, Verkehr, Bevölkerungszahl, Anbindung etc.
eingeholt?
- Werden alle Flächen von CG Elementum und Augus>num entwickelt oder werden sie ggf. auch
an andere Investoren weiterverkauQ, die sich dann nicht mehr an Absprachen gebunden fühlen?
- Haben wir als Stadt aus früheren Fehlern gelernt und sind wir uns dieser überhaupt bewusst?
- Wie genau werden die eingezeichneten Grünflächen ausgestaltet, in welchen
Entwicklungsphasen darf mit welcher Bepflanzung gerechnet werden?
- Folgt die Bepflanzung einem Grünflächenkonzept?
4) Städtebaulicher Vertrag
Wir hören oft als Argument, dass zur Beantwortung unserer Fragen zunächst ein städtebaulicher
Vertrag erarbeitet werden müsse, damit Projektentwickler und Stadt entsprechende Planungen
anstellen können. Diesem Argument folgen wir nicht. Durch den städtebaulichen Vertrag wird eineIndustriefläche in Bauland umgewandelt. Die Grundstücksbesitzer (vorwiegend CG Elementum)
erfahren dadurch eine massive Wertsteigerung ihres Besitzes im Millionenbereich. Dies ist völlig
unabhängig davon, ob der Besitzer die Fläche dann am Ende selbst entwickelt oder nicht. Bevor man
einen solchen SchriL geht, sollten die wich>gsten Punkte der Gebietsentwicklung geklärt sein.
Angesichts der Wertsteigerung ist es dem Projektentwickler zuzumuten, solche Fragen vorab zu
beantworten und zu planen. Die Lahnsteiner Bürger und Bürgerinnen, die dem Projekt größtenteils
kri>sch gegenüberstehen, haben ein Anrecht darauf vorab genau zu erfahren, was aus dem geplanten
Baugebiet wird und welche Mehrbelastungen zu erwarten sind. Auch gegenüber dem Entwickler ist
es fair, von Anfang an klare Grenzen zu setzen und diese nicht erst im Rahmen eines
Bebauungsplanverfahrens zu verhandeln.
5) Freiwillige Leistungen
Oft wird die Entwicklung der Löhnberger Mühle seitens der Verwaltung mit freiwilligen Leistungen
wie Theater, Bäder oder JUKZ in Verbindung gebracht. Dieser Argumentation folgen wir nicht. Wer
jetzt schon das eine gegen das andere aufwiegt, macht sich auch in ZukunQ erpressbar. Und dann
haben wir ganz schnell wieder Anpassungswünsche, geänderte Baupläne und versiegelte Flächen.
Durch bestehende Baugebiete wie die „Alte Markthalle“ oder das „Rheinquartier“ hat die Stadt
bereits heute signifikante Zuwächse an Einkommenssteuer zu verzeichnen. Es liegt an Poli>k und
Verwaltung, mit diesen Geldern vernünftig zu haushalten, freiwillige Leistungen zu ermöglichen und
die Entwicklung neuer Baugebiete unabhängig von freiwilligen Leistungen zu gestalten.
Wir unterstützen in diesem Zusammenhang auch sehr die Überlegung zur Einrichtung eines
Windparks, der neben der wich>gen Inves>>on in erneuerbare Energien auch eine erheblich
Einnahmequelle und Wertschöpfung für die Stadtkasse bedeuten würde.
Zusammenfassung
Wir stehen nach wie vor für eine soziale und ökologisch sinnvolle Entwicklung des Gebiets um die
Löhnberger Mühle. Wir s>mmen dem Aufstellungsbeschluss allerdings nicht zu. Zu viele Fragen sind
ungeklärt, zu viele Fehler könnten sich wiederholen. Die Ausweisung des „Zipfels“ als Baugebiet
verhindert zukünftige Erweiterung des Klärwerks bei gleichzeitiger Erhöhung der Einwohnerzahl.
Signifikante Fragestellungen zum Hochwasser sind ungeklärt. Ebenso fehlt ein schlüssiges
Infrastrukturkonzept (Verkehr, Schulen, Kitas,...) und ein nachhaltiges Grünflächenmangement.
Angesichts der reinen Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke alleine durch den
Aufstellungsbeschluss haben die Lahnsteiner Bürger ein Anrecht darauf, dass solche Fragen vor dem
Beschluss geklärt werden, entsprechende Konzepte ausgearbeitet sind und eine mögliche
Erweiterung der Kläranlage nicht grundsätzlich durch Bebauung verhindert wird
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