BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bündnis 90 Grüne Lahnstein

Versäumte Klage beim Verwaltungsgericht

11.12.23 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lennart Siefert,


am 15.11.23 haben wir, die Fraktion B90/Die Grünen Lahnstein, im Rechnungsprüfungsausschuss einen Prüfauftrag zur Finanzierung der Kita Lahneggs gestellt. Diese Kita wurde im Jahr 2019 fertiggestellt. Damals erhielten wir vom Kreis einen Zuschuss in Höhe von 11% der Gesamtkosten, wie es bei Neubauten von Kitas üblich war.


Wir hatten gehofft, dass der Bericht zur Rechnungsprüfung 2019 und die Prüfaufträge in der Ratssitzung am 30.11.23 behandelt werden. Leider war dies nicht der Fall, sodass wir selbst recherchieren mussten.Im Jahr 2017 wurde von der Verbandsgemeinde Bad Ems Nassau die Kita Lahnpiraten fertiggestellt und erhielt nach einem Urteil des OVG insgesamt eine Unterstützung in Höhe von 40% der Gesamtkosten, wie es bis dato nur bei Umbauten üblich war.
Aufgrund dieses Urteils des OVG im Dezember 2022 zur Kita Lahnpiraten in Nassau (https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/beteiligung-des-jugendamtstraegers-an-den-baukosten-einer-kindertagesstaette) konnten wir davon ausgehen, dass uns für die Kita Lahneggs ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 40% der
Gesamtkosten zustehen würde, wenn wir wie die VG Bad Ems Nassau eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hätten. (Nach der Entscheidung ist das Gebot angemessener Förderung durch § 15 Abs. 2 S. 2 KiTaG a.F. ein unbestimmter, aber gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff, der in der Regel einen Förderanspruch des Einrichtungsträgers in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten vermittelt.) Bei einer Investitionssumme von rund 4,3 Millionen Euro wären das voraussichtlich etwa 1.274.000 Euro gewesen, die Lahnstein nach erfolgreicher Klage
zugesprochen worden wären.


Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung wurde uns mitgeteilt, dass ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gestellt wurde, dieser jedoch abgelehnt wurde, da die Voraussetzungen nicht vorlagen.

Antwort aus der Kreisverwaltung:
Gemäß §51 Abs. 3 VwVfG muss der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem die Kenntnisnahme erfolgt ist. Da der Tatbestand des Wiederaufgreifens des Verfahrens nicht erfüllt ist, ist die Frage der Frist ohne Bedeutung. Die Stadt Lahnstein hätte selbst eine Klage einreichen müssen und gegebenenfalls bis zum OVG gehen sollen. Man kann keine Wiederaufnahme beantragen, wenn nur eine Änderung in der Rechtssprechung vorliegt und keine
Gesetzesänderung. Das geht sehr klar aus der Pressemitteilung hervor. Diese Klage wäre dann mit großer Sicherheit positiv für die Stadt Lahnstein entschieden worden. Wir halten dieses
Versäumnis für fahrlässig, gerade aufgrund der schon damals wie heute angespannten Haushaltslage und erwarten eine Erklärung dazu zu Beginn der ganztägigen Haushaltsberatungen am 18.12.23.
In diesem Zusammenhang möchten wir wissen, in welche Zuständigkeit das Versäumnis fällt, da die Kita 2019 erbaut wurde und die Verwaltung gegen eine „nicht angemessene Förderung“ hätte klagen müssen. Zuletzt wüssten wir gerne, warum eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich oder nicht aussichtsreich ist.


Geht dies nur, wenn man in einer Monatsfrist Widerspruch gegen eine „nicht angemessene“ Unterstützung einlegt?


Mit freundlichen Grüßen


Jutta Niel

B90/Die Grünen Lahnstein

 

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